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BGH, 11.12.1951 - I ZR 121/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1952, 144
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Es ist im Revisionsrechtszuge daher nachprüfbar, ob das Berufungsgericht diesen Rechtsbegriff verkannt hat (vgl. auch das Urteil des I. ZS vom 11. Dezember 1951 I ZR 121/51, abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring Nr. 2 zu ADS). - BGH, 04.03.1969 - VI ZR 274/67
Verschulden hinsichtlich eines Rechtsirrtums - Lückenhafte Vereinbarungen über …
Allerdings ist in der von der Revision angezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1951 - I ZK 35/50 - (LM Nr. 1 zu § 285 BGB = NJW 1951, 398) ebenso wie in der Entscheidung vom 11. Dezember 1951 - I ZR 121/51 - (LM Nr. 2 zu ADS) gesagt worden, es könne nicht genügen, daß sich der Schuldner seine eigene Auffassung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung gebildet habe, vielmehr könne sein Rechtsirrtum nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn er auch bei Wahrung der im Verkehr erforderlichen.